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Registrierung, Evaluierung, Autorisierung und Beschränkung von Chemikalien


Was ändert sich mit REACH?
Seit dem 1. Juni 2007 ist die neue Chemikalienverordnung REACH in Kraft. Die Verantwortung für den sicheren Umgang mit Chemikalien liegt dann allein in Händen der Industrie.


Betroffen sind Hersteller, Importeure, Anwender und Händler von Chemikalien.
Hersteller und Importeure sind verpflichtet, bestimmte Daten über ihre Stoffe (reine Chemikalien) vorzulegen und nachzuweisen, dass bei der bestimmungsgemäßen Verwendung ihrer Stoffe keine Gefahren für Mensch und Umwelt auftreten.
Stoffe müssen registriert werden, bei Zubereitungen die darin enthaltenen Stoffe.
Ein Stoff kann nur hergestellt oder importiert werden, wenn er registriert ist.

No data – no market.