Datenanforderungen  

 

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REACH
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Für alle Stoffe ab 1 t/a:

  • Name und Adresse von Hersteller oder Importeur
  • Stoffidentität und -eigenschaften
  • Angaben zur Herstellung und Verwendung
  • Herstellungsmenge und -verfahren
  • Einstufung und Kennzeichnung
  • Leitlinien zur sicheren Verwendung
  • Spezifische Stoffdaten (mengenabhängig entsprechend Anhängen VII bis X)
  • Zusammenfassungen der durchgeführten Studien
  • Angabe, welche der Informationen von einem Sachverständigen überprüft wurden
  • Versuchsvorschläge zur Schließung von Datenlücken
  • Falls erforderlich Antrag auf Nicht-Veröffentlichung geschützter Daten

Für Stoffe von 1-10 t/a müssen nach Anhang V der REACH-Verordnung zum Beispiel geliefert werden:

Physikalisch-chemische Daten :

  • Aggregatzustand
  • Schmelzpunkt
  • Siedepunkt
  • Dichte
  • Dampfdruck
  • Oberflächenspannung
  • Wasserlöslichkeit
  • Verteilungskoeffizient
  • Flammpunkt
  • Entzündlichkeit
  • Selbstentzündlichkeit
  • Explosionsfähigkeit
  • Selbstentzündungstemperatur
  • Brandfördernde Eigenschaften
  • Granulometrie

Toxikologie • Ökotoxikologie • Umweltverhalten:

  • Hautreizung
  • Augenreizung
  • Haut-Sensibilisierung
  • Mutagenität
  • Akute Toxizität (oral)
  • Daphnien- und Algentoxizität
  • Biologische Abbaubarkeit