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Für
alle Stoffe ab 1 t/a:
- Name und
Adresse von Hersteller oder Importeur
- Stoffidentität
und -eigenschaften
- Angaben
zur Herstellung und Verwendung
- Herstellungsmenge
und -verfahren
- Einstufung
und Kennzeichnung
- Leitlinien
zur sicheren Verwendung
- Spezifische
Stoffdaten (mengenabhängig entsprechend Anhängen VII bis X)
- Zusammenfassungen
der durchgeführten Studien
- Angabe,
welche der Informationen von einem Sachverständigen überprüft
wurden
- Versuchsvorschläge
zur Schließung von Datenlücken
- Falls
erforderlich Antrag auf Nicht-Veröffentlichung geschützter
Daten
Für
Stoffe von 1-10 t/a müssen nach Anhang V der REACH-Verordnung zum
Beispiel geliefert werden:
Physikalisch-chemische
Daten :
- Aggregatzustand
- Schmelzpunkt
- Siedepunkt
- Dichte
- Dampfdruck
- Oberflächenspannung
- Wasserlöslichkeit
- Verteilungskoeffizient
- Flammpunkt
- Entzündlichkeit
- Selbstentzündlichkeit
- Explosionsfähigkeit
- Selbstentzündungstemperatur
- Brandfördernde
Eigenschaften
- Granulometrie
Toxikologie
Ökotoxikologie Umweltverhalten:
- Hautreizung
- Augenreizung
- Haut-Sensibilisierung
- Mutagenität
- Akute
Toxizität (oral)
- Daphnien-
und Algentoxizität
- Biologische
Abbaubarkeit
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