Hersteller und Importeure  

 

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Dies sind Pflichten von Herstellern und Importeuren:

  • Alle Stoffe ab 1t/a Produktions- oder Importvolumen müssen bei der Europäischen Agentur für chemische Stoffe (ECHA) in Helsinki registriert werden.
  • Für alle Stoffe ab 1t/a muss ein Technisches Dossier erstellt werden.
  • Ab 10t/a muss ein Stoffsicherheitsbericht (Chemical Safety Report) erstellt werden.
  • Viele Unternehmen haben ihre auf dem Markt befindlichen Stoffe (Phase-in-Stoffe) 2008 vorregistriert. Unter bestimmten Bedingungen ist eine späte Vorregistrierung möglich.
  • Registrierung der Stoffe erfolgt gestaffelt nach Tonnage innerhalb von 3 Jahren (>1000t/a), 6 Jahren (>100t/a) und 11 Jahren (>1t/a), CMR-Stoffe ab 1 t/a und umweltgefährliche Stoffe ab 100t/a schon innerhalb von 3 Jahren

  • Die Datenanforderungen entsprechend den Anhängen VII - X der REACH-Verordnung steigern sich mit dem Produktions- und Importvolumen:

    1 - 10 t/a: Anhang VII
    10 - 100 t/a: Anhang VII + VIII
    100 - 1000 t/a: Anhang VII - IX
    >1000 t/a: Anhang VII - X

  • Hersteller und Importeure sind verpflichtet, Ihren Kunden Informationen zur sicheren Verwendung "identified use" zu geben.
  • Besonders besorgniserregende Stoffe benötigen eine Zulassung (Autorisierung). Dazu zählen kanzerogene, mutagene, reproduktionstoxische Stoffe (CMR), persistente, akkumulierende und toxische Stoffe (PBT) und sehr persistente, sehr bioakkumulierende Stoffe (vPvB)

Wir unterstützen Sie bei der Erfüllung Ihrer Pflichten unter REACH und begleiten Sie bei der Stoffregistrierung.