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Dies sind
Pflichten von Herstellern und Importeuren:
- Alle Stoffe
ab 1t/a Produktions- oder Importvolumen müssen bei der Europäischen
Agentur für chemische Stoffe (ECHA) in Helsinki registriert werden.
- Für
alle Stoffe ab 1t/a muss ein Technisches Dossier erstellt werden.
- Ab 10t/a
muss ein Stoffsicherheitsbericht (Chemical Safety Report) erstellt werden.
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Viele Unternehmen haben ihre auf dem Markt befindlichen Stoffe (Phase-in-Stoffe) 2008 vorregistriert. Unter bestimmten Bedingungen ist eine späte Vorregistrierung möglich.
- Hersteller
und Importeure sind verpflichtet, Ihren Kunden Informationen zur sicheren
Verwendung "identified use" zu geben.
- Besonders
besorgniserregende Stoffe benötigen eine Zulassung (Autorisierung).
Dazu zählen kanzerogene, mutagene, reproduktionstoxische Stoffe
(CMR), persistente, akkumulierende und toxische Stoffe (PBT) und sehr
persistente, sehr bioakkumulierende Stoffe (vPvB)
Wir
unterstützen Sie bei der Erfüllung Ihrer Pflichten unter REACH
und begleiten Sie bei der Stoffregistrierung.
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