Beschränkungen
Beschränkungen von Stoffen werden in Anhang XVII der REACH-Verordnung gelistet.
Beschränkungen bedeuten, dass diese Stoffe für bestimmte Verwendungen nicht zugelassen sind.
Beschränkungen werden durch die Behörden erlassen und aktualisiert und ergänzt.
Wir unterstützen Sie bei der REACH-Konformität und Einhaltung der Beschränkungen.
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