CLP-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008)
Die CLP-Verordnung enthält Vorschriften zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Mischungen von Stoffen. Seit dem 1. Juni 2015 müssen alle Stoffe und Zubereitungen gemäß der CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet sein.
Die CLP-Verordnung schreibt bestimmte Meldungen vor. Stoffe, die als gefährlich eingestuft sind, müssen im SDB genannt werden.
Dienstleistungen
- Sicherheitsdatenblätter, Einstufung und Kennzeichnung mehr
- Antrag auf einen alternativen Namen
- Meldungen in das europäische CLP-Verzeichnis
- Meldungen für gefährliche Gemische nach ChemG §16e